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Magdalena Tkocz
05. Nov 2009 von Magdalena Tkocz unter News

Im Dezember vergangenen Jahres hat das  W3C die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 veröffentlicht. Jetzt liegen die Richtlinien in einer autorisierten deutschen Fassung vor. Die deutsche Übersetzung der Richtlinien wurde von der Initiative EinfachFürAlle erarbeitet, einem Projekt der Aktion Mensch.

Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte sind Empfehlungen, die das Internet besser zugänglich für Menschen mit Behinderungen
- “Blindheit und Sehbehinderung, Gehörlosigkeit und nachlassendes Hörvermögen, Lernbehinderungen, kognitive Einschränkungen, eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, Sprachbehinderungen, Photosensibilität und Kombinationen aus diesen Behinderungen” -
machen sollen.

Sie wurden durch das W3C in weltweiter Zusammenarbeit mit Einzelpersonen und Organisationen entwickelt, mit dem Ziel, einen gemeinsamen Standard für Barrierefreiheit von Webseiten zu schaffen.

Die Grundlage der Barrierefreiheit bilden vier Prinzipien, nach denen Inhalte im Web

1. wahrnehmbar (z.B. alle Nicht-Text-Inhalte erhalten eine Textalternative, bei reinen Audio- und Video-Inhalten werden Alternativen zur Verfügung gestellt, die äquivalente Informationen enthalten – z.B.: Untertitel, Audiodeskription)
2. bedienbar(z.B. sollen funktionale Elemente, etwa die Navigation, über die Tastatur bedient werden können)
3. lesbar und verständlich (z.B.soll im <html>-Tag immer die Sprache angegeben werden, Fremdwörter im Text müssen gekennzeichnet werden) und
4. robust (z.B. die Auszeichnungssyntax sol korrekt und valide sein)

sein sollen.

Zu jedem der vier Prinzipien hat das W3C einen Katalog von Richtlinien für das Gestalten von barrierefreien Webinhalten bereitgestellt, sowie von testbaren Erfolgskriterien, nach denen Websites auf WCAG-Konformität untersucht werden können. Um verschiedenen Arten von Behinderungen und verschiedenen Situationen gerecht zu werden hat das w3C drei Stufen von möglicher Konformität festgelegt (A, AA, und AAA).

Auf der Grundlage der WCAG soll die BITV (Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz) überarbeitet werden, nach der sich Behörden bei ihren Webauftritten richten müssen.

Quelle: WCAG (deutsche Fassung)
Gefunden bei: c’t

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