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Hans
15. Sep 2009 von Hans unter News

Gewerbliches Twittern, kann ein Unternehmen schnell in wettbewerbsrechtliche oder gar abmahnfähige Situationen bringen. Aber auch als privater Twitterer hat man sich an Gesetze und Reglen zu halten.

Doch wer glaubt das eine Urheberrechtsverletzung mit 140 Zeichen undenkbar ist, der wird durch den Artikel von Thomas Schwenke eines besseren Belehrt.
Der Artikel basiert auf einem Vortrag von Thomas Schwenke und seinem Kollegen Sebastian Dramburg anlässlich des Twittwochsvom 2.9.09 in Berlin.
In diesem sehr umfangreichen Artikel wird sehr verständlich auf Punkte wie:

  • Unzulässige Twitternamen
  • Wer geschäftlich twittert, braucht ein Impressum
  • Volle Haftung beim ReTweeting

eingegangen.
Links und weitere Quellen runden diesen hervorragenden Artikel ab.

hans

Link:Leitfaden:Rechtsfragen beim Twittern via thsch-Twitterpost

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